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Konditionen bei Leasing
§ 1. Leistungen und Service beim Abschluss eines Leasingvertrages
1.1 Im Falle des Zustandekommens eines Leasingvertrages wird die Leasingsache an den Kunden versandt und diesem für die vertraglich vereinbarte Dauer des Leasingverhältnisses überlassen. Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) wird sich bemühen, die Auslieferung schnellstmöglich (innerhalb von max. 5 Werktage) durchzuführen..
1.2 Die Leasingsache wird dem Kunden nur mietweise überlassen. Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) ist und bleibt Eigentümerin der Leasingsache. Eine Eigentumsübertragung auf den Kunden findet nicht statt. Der Kunde ist nicht berechtigt, an einer Leasingsache Rechte für Dritte (Pfandrechte, Sicherungsübereignung etc.) zu begründen.
1.3 Der Lieferumfang der Leasingsache richtet sich nach der im Online-Shop jeweils hinterlegten Preisplänen.
1.4 Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Leasingsache verpflichtet, soweit die Abnutzung des jeweiligen Mietartikels auf dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden zurück zu führen ist (nachfolgend kurz „Servicefall“). Ein Service wegen übermäßiger Benutzung sowie mutwilliger oder grob fahrlässiger sowie vorsätzlicher Beschädigung einer Leasingsache ist ausgeschlossen.
1.5 Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) bemüht sich, die Leasingsache innerhalb von 48 Stunden zu warten/instand zuhalten/instand zusetzen, nachdem der Kunde die Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) per Telefon oder E-Mail kontaktiert hat. Der Kunde soll einen geeigneten Nachweis über den Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsaufwand (Beschreibung nebst Foto der beschädigten/mangelhaften Teile) in seiner Service-Anfrage beifügen.
Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) muss in der Lage sein, anhand der Serviceanfrage zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Servicefall vorliegt. Der Service erfolgt sodann nach Vereinbarung mit dem Kunden.
1.6 Soweit der Kunde den Service nicht wegen einem Servicefall anfordert, hat Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) das Recht, eine Gebühr von 20,00 € zu erheben. Zudem hat der Kunde in diesem Fall die Kosten für Versand und Rückversand zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
1.7 Tauscht Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) eine Leasingsache aus, wird die zu tauschende Leasingsache unmittelbar vom Kunden an Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) ergeben/ zurückgesandt.
§ 2 Leasingdauer/Fälligkeit der Zahlung
2.1 Die Leasingzeit beginnt bei Abschluss des gewählten Leasingplans durch den Kunden und beträgt mindestens einen Monat.
2.2 Die Leasingzeit verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, falls der Leasingvertrag nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Leasingzeit gekündigt und die Leasingsache nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Leasingzeit zurückgesendet wird. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Rechtzeitigkeit der Rücksendung hinreichend dokumentiert wird. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde.
2.3. Die Leasingrate ist monatlich im Voraus für den Folgemonat fällig.
§ 3 Außerordentliche Kündigung
3.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Leasingverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen, soweit die andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der anderen Partei die Fortsetzung des Leasingverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
3.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) liegt insbesondere (nicht abschließend) vor, wenn
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der Kunde mit der Zahlung zwei aufeinanderfolgender Leasingraten oder eines Betrages, der mindestens zwei Leasingraten entspricht, in Verzug ist,
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Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden und/ oder schuldnerregisterliche Eintragungen vorliegen,
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der Kunde den Leasinggegenstand trotz Abmahnung durch Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) in erheblich vertragswidriger Weise benutzt.
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der Kunde trotz Abmahnung durch Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) den angebotenen Service gemäß §3 wiederholt unberechtigt in Anspruch nimmt, obwohl kein Servicefall vorliegt (keine relevante Abnutzung der Leasingsache oder Abnutzung auf Grund unsachgemäßen Gebrauchs/mutwillige Beschädigung und/oder Zerstörung).
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§ 4 Zustand und Beschaffenheit der angebotenen Leasingsachen
4.1 Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) bietet als Leasing Wiegen für die jeweiligen Varianten nur eine bestimmte Farbe an. Die Farbe ist nicht vom Kunden wählbar.
4.2 Die von Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) im Online-Shop als Leasingmodelle ausgewiesene Wiegen wurden bereits vermietet und sind gebraucht. Alle Wiegen wurden geprüft, gereinigt und sind sowohl in ihrer Funktion als auch in ihrem Erscheinungsbild neuwertig ( “Neuwertig” bedeutet hier, dass die Wiegen in einem sehr guten Zustand sind und nur sehr wenig oder gar keine Anzeichen von Verschleiß oder Gebrauch aufweisen).
§ 5 Behandlung und Rückgabe der Leasingsache
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leasingsache pfleglich zu behandeln.
5.2. Der Kunde hat die Pflicht, sich über eine ordnungsgemäße und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechende korrekte Nutzung vor Benutzung der Leasingsache zu informieren und hat eine solche sicherzustellen. Die Leasingsache darf ausschließlich zur vom Hersteller angegeben Nutzung verwendet werden. Der Kunde hat sich insbesondere mit den vom Hersteller angegeben Sicherheitshinweisen und -vorgaben sowie der Gebrauchs- und Montageanleitung vertraut zu machen und diese zu beachten. Der Kunde erhält die Gebrauchs- und Montageanleitung nebst allen weiteren Herstellerhinweise, insbesondere den Sicherheits- und Bedienungshinweisen, zu einer Leasingsache von Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) als Anleitung bei Lieferung oder zum Herunterladen auf unserer Website (Anleitung).
5.3 Die Benutzung der Leasingsache durch den Kunden darf ausschließlich zum privaten und persönlichen Gebrauch erfolgen.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Leasingsache zu reinigen oder reinigen zu lassen.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, substanzverletzende Änderungen an der Leasingsache vorzunehmen, die nicht entfernt werden können, ohne diese zu beschädigen.
5.6 Der Kunde ist nicht befugt, Veränderungen jeglicher Art, insbesondere nicht Ausbesserungen oder Reparaturen vorzunehmen und Etiketten zu entfernen.
5.6 Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Verlust der Leasingsache hat der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen.
5.7 Der Kunde ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die Leasingsache einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) unverzüglich (z.B. per E-Mail oder Telefon) zu informieren, wenn die Leasingsache a) in einen Unfall verwickelt wurde (als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf die Mietsache einwirkendes Ereignis) und/ oder, b) ein anderes Ereignis, z.B. sonstiger Aufprall (durch z.B. Herunterfallen) oder sonstige Überbeanspruchung der Leasingsache von außen auf die Leasingsache eingewirkt hat, und/oder, c) einen Mangel oder Schaden aufweist und/oder, d) Teile fehlen/ defekt sind/ sich lockern.
§ 6 Abhandenkommen der Leasingsache
6.1 Wird die Leasingsache beim Kunden gepfändet, beschlagnahmt oder gelangt die Leasingsache anderweitig in den Besitz von Dritten, ist dies Wombagee Wiegenmanufaktur (Inh. Juliane Werdin) unverzüglich mitzuteilen